Rechtsprechung
BVerwG, 19.02.2004 - 5 C 6.03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
BAföG F. 1996 § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2
Ausbildung, Fachrichtungswechsel nach endgültigem Nichtbestehen einer Zwischenprüfung; Fachrichtungswechsel, Förderung einer anderen Ausbildung nach - wegen endgültigen Nichtbestehens einer Zwischenprüfung; Prüfung, Fachrichtungswechsel nach endgültigem Nichtbestehen ... - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Endgültiges Nichtbestehen einer Vorprüfung bzw. Zwischenprüfung; Unabweisbarer Grund für einen Fachrichtungswechsel im Sinne von § 7 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BAföG (Berufsausbildungsförderungsgesetz); Unabweisbarer Grund für einen Fachrichtungswechsel nach Überschreiten einer ...
- Judicialis
BAföG F. 1996 § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BAföG § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 (a.F.)
Kein unabweisbarer Grund für Fachrichtungswechsel bei endgültigem Nichtbestehen einer Vor- oder Zwischenprüfung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 17.08.2001 - 7 K 213/01
- VGH Baden-Württemberg, 17.02.2003 - 7 S 1338/02
- BVerwG, 19.02.2004 - 5 C 6.03
Papierfundstellen
- BVerwGE 120, 149
- NJW 2004, 2846 (Ls.)
- NVwZ 2004, 1005
- FamRZ 2004, 1675
- DÖV 2004, 798
Wird zitiert von ... (80) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 30.04.1981 - 5 C 36.79
Ausbildung in der DDR - Fachrichtungswechsel - Ausbildungsstätte - …
Auszug aus BVerwG, 19.02.2004 - 5 C 6.03
Hierbei wurde nach der Gesetzesbegründung (BTDrucks 13/4246, S. 16) unter einem "unabweisbaren Grund" - in Anlehnung an eine Formulierung des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 62, 174 (179) zu § 7 Abs. 3 BAföG F. 1976 - ein Grund verstanden, "der eine Wahl zwischen der Fortsetzung der bisherigen Ausbildung und ihrem Abbruch oder dem Überwechseln in eine andere Fachrichtung nicht zulässt".In der zu § 7 Abs. 3 BAföG F. 1976 ergangenen Entscheidung in BVerwGE 62, 174 (179), an der sich der Gesetzgeber dann in der Begründung zur Änderung des § 7 Abs. 3 BAföG F. 1983 orientiert hat, ist aus dem Verständnis, dass ein Grund für einen Fachrichtungswechsel unabweisbar nur sei, wenn er "die Wahl zwischen der Fortsetzung der bisherigen Ausbildung und ihrem Abbruch oder dem Überwechseln in eine andere Fachrichtung nicht zulässt" (…a.a.O., S. 179) und er "die Fortführung der bisherigen Ausbildung objektiv und subjektiv unmöglich (mache)" (…a.a.O., S. 179), gefolgert worden, dass "nur solche Umstände berücksichtigt werden können, die zu einem Wegfall der Eignung des Auszubildenden für die künftige Ausübung des bisher angestrebten Berufs und die dahin zielende noch zu absolvierende Ausbildung geführt haben" (…a.a.O., S. 180).
Allerdings hatte das Bundesverwaltungsgericht bei der Umschreibung eines "unabweisbaren Grundes" für einen Fachrichtungswechsel in BVerwGE 62, 174 (179) keine Veranlassung gehabt, sich mit den Auswirkungen des endgültigen Nichtbestehens einer Prüfung auf die Förderung einer anderen Ausbildung unter dem Gesichtspunkt eines "unabweisbaren Grundes" für einen Fachrichtungswechsel zu befassen.
- BVerwG, 12.02.1976 - V C 86.74
Leistung einer Ausbildungsförderung für eine "andere" Ausbildung bei Wechsel der …
Auszug aus BVerwG, 19.02.2004 - 5 C 6.03
In seiner Rechtsprechung zum Bestehen eines "wichtigen Grundes" (im Sinne von § 7 Abs. 3 BAföG F. 1971) hatte das Bundesverwaltungsgericht für die Förderung in Fällen eines erst nach der Förderungshöchstdauer vollzogenen Fachrichtungswechsels verlangt, dass "außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine Fortsetzung der Ausbildung objektiv unmöglich machen oder jedenfalls einen Fachrichtungswechsel unabweisbar erscheinen lassen" (BVerwGE 50, 161 ).Die Klägerin kann auch aus der früheren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nichts für sich herleiten, was Raum dafür gelassen hatte, das Nichtbestehen einer Zwischenprüfung in den ersten Semestern des Studiums dann nicht als generellen Hinderungsgrund für die Förderung eines anderen Studiums anzusehen, wenn in dem bisherigen Studium die Förderungshöchstdauer noch nicht erreicht war (vgl. BVerwGE 50, 161 ).
- BVerwG, 22.02.1995 - 11 C 6.94
Bundesausbildungsförderung - Fachrichtungswechsel
Auszug aus BVerwG, 19.02.2004 - 5 C 6.03
Zwar hatte zuvor der damals für das Ausbildungsförderungsrecht zuständige 11. Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Hinblick darauf, dass § 7 Abs. 3 Satz 3 BAföG in der Fassung des Elften Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (11. BAföGÄndG) vom 21. Juni 1988 (BGBl I S. 829) - BAföG F. 1988 - die Voraussetzungen eines Fachrichtungswechsels nunmehr ausdrücklich normiert hatte, entschieden, dass ein Fachrichtungswechsel unter Zugrundelegung dieser neuen Gesetzeslage auch noch nach endgültigem Nichtbestehen einer Ausbildungsprüfung möglich sei, weil ein Fachrichtungswechsel nach dem ausdrücklich erklärten Willen des Gesetzgebers (vgl. BTDrucks 11/1315, S. 11) keine Beendigung des Ausbildungsabschnitts darstelle (BVerwGE 98, 50 ) und damit der Rechtsprechung, dass ein Fachrichtungswechsel voraussetze, die begonnene Ausbildung fortsetzen zu können, der Boden entzogen sei (…a.a.O., S. 53).Dass der Gesetzgeber sich bei der Änderung des § 7 Abs. 3 Satz 1 BAföG durch das 18. BAföGÄndG sich nicht zu etwaigen Auswirkungen der Gesetzesänderung auf die förderungsrechtliche Behandlung eines Fachrichtungswechsels nach endgültigem Scheitern in der bisherigen Ausbildung verhalten hat, wie sie auf der Grundlage von BVerwGE 98, 50 zu erwägen sein mögen, lässt deshalb keine Rückschlüsse dahin zu, dass nunmehr ein endgültiges Scheitern in der bisherigen Ausbildung als unabweisbarer Grund für einen Fachrichtungswechsel habe anerkannt werden sollen.
- BVerwG, 14.04.1983 - 5 C 104.80
Endgültiges Nichtbestehen einer Vorprüfung und einer Zwischenprüfung - …
Auszug aus BVerwG, 19.02.2004 - 5 C 6.03
Diese Rechtsprechung ist sodann auf das endgültige Nichtbestehen einer Vor- oder Zwischenprüfung in den ersten Semestern eines Studiums erstreckt worden (vgl. BVerwGE 67, 104 ). - BVerwG, 26.01.1978 - 5 C 30.75
Erste Ausbildung - Auszubildender - Überschreiten der Förderungshöchstdauer - …
Auszug aus BVerwG, 19.02.2004 - 5 C 6.03
Soweit der Hinderungsgrund, die bisherige Ausbildung fortzusetzen, die Folge des endgültigen Nichtbestehens einer Prüfung in dieser Ausbildung war, hatte das Bundesverwaltungsgericht die Möglichkeit eines förderungsrechtlich anzuerkennenden Fachrichtungswechsels damals vielmehr (schon) daran scheitern lassen, dass der Wechsel aus einer Fachrichtung in eine andere begrifflich voraussetze, dass die Ausbildung in der bisherigen Fachrichtung noch nicht endgültig beendet sei, was mit dem endgültigen Scheitern in der Abschlussprüfung förderungsrechtlich aber der Fall sei (BVerwGE 54, 191 ; 55, 194 ). - BVerwG, 14.07.1977 - 5 C 63.76
Abschluss der vorangegangenen Ausbildung als Voraussetzung der Förderung einer …
Auszug aus BVerwG, 19.02.2004 - 5 C 6.03
Soweit der Hinderungsgrund, die bisherige Ausbildung fortzusetzen, die Folge des endgültigen Nichtbestehens einer Prüfung in dieser Ausbildung war, hatte das Bundesverwaltungsgericht die Möglichkeit eines förderungsrechtlich anzuerkennenden Fachrichtungswechsels damals vielmehr (schon) daran scheitern lassen, dass der Wechsel aus einer Fachrichtung in eine andere begrifflich voraussetze, dass die Ausbildung in der bisherigen Fachrichtung noch nicht endgültig beendet sei, was mit dem endgültigen Scheitern in der Abschlussprüfung förderungsrechtlich aber der Fall sei (BVerwGE 54, 191 ; 55, 194 ).
- BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 24/09 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende - …
Dieses Ergebnis wird unterstrichen durch die Entscheidung des BVerwG vom 19.2.2004 (BVerwGE 120, 149) , die die Frage des Fachrichtungswechsels nach einer ersten, abgebrochenen Ausbildung im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst betraf. - BVerwG, 06.02.2020 - 5 C 10.18
Voraussetzungen für BAföG-Leistungen bei Fachrichtungswechsel nach dem 4. …
Demzufolge ist ein bloßer Neigungswandel unzureichend (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. April 1981 - 5 C 36.79 - BVerwGE 62, 174 und vom 19. Februar 2004 - 5 C 6.03 - BVerwGE 120, 149 m.w.N.). - VGH Bayern, 23.07.2012 - 12 ZB 11.999
Ausbildungs- und Studienförderungsrecht
Ein solcher unabweisbarer Grund ist nur gegeben, wenn Umstände eintreten, die die Fortsetzung der bisherigen Ausbildung oder die Ausübung des bisher angestrebten Berufes objektiv oder subjektiv unmöglich machen (vgl. BVerwG vom 30.4.1981 BVerwGE 62, 174 und vom 19.2.2004 BVerwGE 120, 149).Der Grund muss die Wahl zwischen der Fortsetzung der bisherigen Ausbildung und dem Wechsel in eine andere Fachrichtung nicht zulassen oder es bei der gebotenen Interessenabwägung jedenfalls schlechterdings unerträglich erscheinen lassen, den Auszubildenden unter den gegebenen Umständen an der zunächst aufgenommenen Ausbildung festzuhalten (vgl. BVerwG vom 10.4.2008 NVwZ 2008, 1131 und vom 19.2.2004 a.a.O.).
Nicht anerkannt wird vom Bundesverwaltungsgericht (vgl. BVerwG vom 19.2.2004 a.a.O.) dagegen, wenn das endgültige Nichtbestehen einer Abschlussprüfung (vgl. BVerwG vom 26.1.1978 BVerwGE 55, 194) oder einer Vor- bzw. Zwischenprüfung (vgl. BVerwG vom 14.4.1983 BVerwGE 67, 104) Hinderungsgrund für die Fortsetzung der bisherigen Ausbildung ist.
Nach dem endgültigen Scheitern in einer förderfähigen Ausbildung soll eine andere Ausbildung nicht schon allein deshalb förderfähig sein, weil die bisherige Ausbildung aus prüfungs- und hochschulrechtlichen Gründen nicht fortgesetzt werden kann (vgl. BVerwG vom 19.2.2004 a.a.O.).
- BVerwG, 10.04.2008 - 5 C 12.07
Andere Ausbildung; Ausbildungsabbruch, Verzicht auf die Nutzung eines im Ausland …
Mit ihrer grundrechtlich geschützten und förderungsrechtlich hinzunehmenden Entscheidung, die Ehe im Bundesgebiet zu führen, bestand für die Klägerin eine Situation, die die Wahl zwischen der Fortsetzung der bisherigen Ausbildung (bzw. ihrer Ausnutzung durch eine Berufstätigkeit in Russland) und ihrem Abbruch oder dem Überwechseln in eine andere Ausbildung nicht zuließ (zum Begriff des unabweisbaren Grundes i.S.d. § 7 Abs. 3 BAföG s.a. Urteil vom 19. Februar 2004 - BVerwG 5 C 6.03 - BVerwGE 120, 149). - VG Augsburg, 16.04.2013 - Au 3 K 12.1328
Unabweisbarer Grund; Kopftuch
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Grund für einen Fachrichtungswechsel nur unabweisbar, wenn er "die Wahl zwischen der Fortsetzung der bisherigen Ausbildung und ihrem Abbruch oder dem Überwechseln in eine andere Fachrichtung nicht zulässt" und er "die Fortführung der bisherigen Ausbildung objektiv und subjektiv unmöglich (mache)" (vgl. BVerwG, U.v. 19.2.2004 - 5 C 6/03 - BVerwGE 120, 149).Hieraus ist gefolgert worden, dass "nur solche Umstände berücksichtigt werden können, die zu einem Wegfall der Eignung des Auszubildenden für die künftige Ausübung des bisher angestrebten Berufs und die dahin zielende noch zu absolvierende Ausbildung geführt haben" (BVerwG, U.v. 19.2.2004 a.a.O.).
Zwar kann auch in einer mangelnden Eignung des Auszubildenden für die aufgegebene Ausbildung ein wichtiger Grund im Sinne des § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BAföG liegen, einen "unabweisbaren Grund" im dargelegten Sinn - wie er im Fall der Klägerin erforderlich wäre - stellt diese jedoch nicht dar (vgl. BVerwG, U.v. 19.2.2004 - 5 C 6/03 - BVerwGE 120, 149, danach stellt auch das endgültige Nichtbestehen einer Vor- bzw. Zwischenprüfung keinen unabweisbaren Grund für einen Fachrichtungswechsel i.S.v. § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BAföG dar).
- VG München, 20.05.2014 - M 15 E 14.1854
Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz; Ausbildungsförderung; …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Grund für einen Fachrichtungswechsel nur unabweisbar, wenn er die Wahl zwischen der Fortsetzung der bisherigen Ausbildung und ihrem Abbruch oder dem Überwechseln in eine andere Fachrichtung nicht zulässt und er die Fortführung der bisherigen Ausbildung objektiv und subjektiv unmöglich macht (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 19.2.2004 - 5 C 6/03 - BVerwGE 120, 149).Es können daher nur solche Umstände berücksichtigt werden, die zu einem Wegfall der Eignung des Auszubildenden für die künftige Ausübung des bisher angestrebten Berufs und die dahin zielende noch zu absolvierende Ausbildung geführt haben (BVerwG, U.v. 19.2.2004 a.a.O.).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, welcher die Kammer folgt, ist auch in einem endgültigen Nichtbestehen einer Vor- oder Zwischenprüfung kein unabweisbarer Grund i.S.v. § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BAföG zu sehen (vgl. BVerwG, U.v. 19.2.2004 - 5 C 6/03 - BVerwGE 120, 149;… Rothe/Blanke, BAföG, § 7 Rn. 43.1 m.w.N.).
- VG München, 27.05.2014 - M 15 E 14.2185
Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz; Ausbildungsförderung; …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Grund für einen Fachrichtungswechsel nur unabweisbar, wenn er die Wahl zwischen der Fortsetzung der bisherigen Ausbildung und ihrem Abbruch oder dem Überwechseln in eine andere Fachrichtung nicht zulässt und er die Fortführung der bisherigen Ausbildung objektiv und subjektiv unmöglich macht (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 19.2.2004 - 5 C 6/03 - BVerwGE 120, 149).Es können daher nur solche Umstände berücksichtigt werden, die zu einem Wegfall der Eignung des Auszubildenden für die künftige Ausübung des bisher angestrebten Berufs und die dahin zielende noch zu absolvierende Ausbildung geführt haben (BVerwG, U.v. 19.2.2004 a.a.O.).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, welcher die Kammer folgt, ist insbesondere in einem endgültigen Nichtbestehen einer Vor- oder Zwischenprüfung kein unabweisbarer Grund i.S.v. § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BAföG zu sehen (auf die ausführliche systematische und historische Begründung in BVerwG, U.v. 19.2.2004 - 5 C 6/03 - BVerwGE 120, 149 wird Bezug genommen; vgl. auch BayVGH, B.v.23.7.2012 - 12 ZB 11.999 - juris; SächsOVG, B.v. 14.8.2009 - 1 B 375/09 - juris;… Rothe/Blanke, BAföG, § 7 Rn. 43.1 m.w.N.).
- VG Augsburg, 11.10.2011 - Au 3 K 11.657
Fachrichtungswechsel; unabweisbarer Grund (verneint)
Es müssen nachträglich außergewöhnliche Umstände eingetreten sein, die die Eignung des Auszubildenden für die Fortsetzung der bisherigen Ausbildung oder die Ausübung des bisher angestrebten Berufs bei objektiver oder subjektiver Betrachtung haben wegfallen lassen (vgl. BVerwG vom 19.2.2004 NVwZ 2004, 1005).Hieran sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts strenge Anforderungen zu stellen (BVerwG vom 19.2.2004 a.a.O; VG Dresden vom 20.5.2009 Az. 5 L 191/09 ).
Mangelnde Eignung für das bisherige Fach allein könnte zwar einen wichtigen Grund für den Fachrichtungswechsel darstellen, jedoch keinen unabweisbaren Grund (vgl. BVerwG vom 30.4.1981 BVerwGE 62/174; vom 19.2.2004 a.a.O.).
- VG Augsburg, 20.06.2011 - Au 3 E 11.763
Einstweilige Anordnung; Fachrichtungswechsel; Nichtbestehen einer …
Es müssen nachträglich außergewöhnliche Umstände eingetreten sein, die die Eignung des Auszubildenden für die Fortsetzung der bisherigen Ausbildung oder die Ausübung des bisher angestrebten Berufs bei objektiver oder subjektiver Betrachtung haben wegfallen lassen (vgl. BVerwG vom 19.2.2004, NVwZ 2004, 1005).Hieran sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts strenge Anforderungen zu stellen (BVerwG vom 19.2.2004, NVwZ 2004, 1005; VG Dresden vom 20.5.2009 Az. 5 L 191/09; juris).
d.) Besteht ein Student eine Vor- oder Zwischenprüfung endgültig nicht, so führt dies grundsätzlich nicht zum Vorliegen eines unabweisbaren Grundes für einen Fachrichtungswechsel im Sinne von § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BAföG (BVerwG vom 19.2.2004, NVwZ 2004, 1005;… Ramsauer/Stallbaum/Sternal, BAföG, 4. Aufl. 2005, RdNr. 83 zu § 7).
- OVG Niedersachsen, 26.03.2008 - 4 PA 144/07
Anforderung an die Geltendmachung eines Anspruchs auf Ausbildungsförderung bei …
Denn unabweisbar ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 30.4.1981 - 5 C 36.79 -, BVerwGE 62, 174, und vom 19.2.2004 - 5 C 6.03 -, BVerwGE 120, 149;… Rothe/Blanke, a.a.O., § 7 BAföG Rn. 43) nur ein Grund, der die Wahl zwischen der Fortsetzung der bisherigen Ausbildung und ihrem Abbruch oder dem Wechsel in eine andere Fachrichtung nicht zulässt, weil er die Fortsetzung der bisherigen Ausbildung oder die Aufnahme des bisher angestrebten Berufs objektiv und subjektiv unmöglich macht.Insbesondere ist das endgültige Nichtbestehen einer Prüfung oder - wie hier - mehrerer Klausuren nicht gleichzusetzen mit einer als unabweisbarer Grund anzuerkennenden nachträglich eingetretenen Nichteignung für die betreffende Ausbildung, wie beispielsweise im Falle einer unfallbedingten Behinderung, die die Ausübung des bisher angestrebten Berufs unmöglich macht (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.2.2004, a.a.O.).
- OVG Niedersachsen, 27.09.2019 - 4 ME 202/19
Fachrichtungswechsel; gleichwertige Ausbildung; Gleichwertigkeit; institutionelle …
- VGH Bayern, 06.03.2017 - 12 ZB 16.2386
Fehlender unabweisbarer Grund für Fachrichtungswechsel im Masterstudium bzw. …
- VG Karlsruhe, 23.06.2016 - 5 K 2654/16
Besuch eines Deutschintensivkurses durch syrischen Flüchtling; Unterbrechung des …
- OVG Niedersachsen, 03.09.2007 - 4 ME 594/07
Ausbildungsförderung nach Abschluss eines Diplomstudiengangs I für den anstelle …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2023 - 12 A 1659/21
Erstausbildung; Auslandsausbildung; institutionelle Gleichwertigkeit; …
- OVG Sachsen, 23.10.2014 - 1 A 131/11
Wichtiger Grund, unabweisbarer Grund, Beginn des vierten Fachsemesters
- OVG Bremen, 24.10.2017 - 1 LB 147/16
Bewilligung von Ausbildungsförderung für Masterstudium - Altersgrenze; …
- VGH Bayern, 14.10.2015 - 12 C 14.2417
Anspruch auf Prozesskostenvorschuss in persönlichen Angelegenheiten
- VG Göttingen, 19.12.2013 - 2 B 920/13
Andere Ausbildung; Ausbildung; ausländischer Ehegatte; unabweisbarer Grund; …
- VGH Bayern, 10.01.2011 - 12 C 10.906
Prozesskostenhilfe; Ausbildungsförderung; Art der Förderung
- VG Oldenburg, 14.05.2007 - 13 A 3353/05
Ausbildungsförderung: Unabweisbarer Grund zum Abbruch einer Ausbildung bei einem …
- VG Mainz, 24.04.2020 - 1 K 173/19
Ausbildungsförderung; Überschreiten der Förderungshöchstdauer bei zweimaligem …
- VG Göttingen, 16.09.2019 - 2 A 410/17
Ausbildungsförderung; Fachrichtungswechsel; Grund, unabweisbarer; …
- OVG Saarland, 18.03.2019 - 2 A 295/18
Ausbildungsförderung; materielle Gleichwertigkeit inländischer und ausländischer …
- VG München, 27.11.2012 - M 15 K0 12.3899
Prozesskostenhilfe; Ausbildungsförderung; Fachrichtungswechsel nach dem 7. …
- VG Augsburg, 14.07.2009 - Au 3 K 09.143
Fachrichtungswechsel; 4. Fachsemester; endgültiges Nichtbestehen; kein …
- VG Sigmaringen, 16.02.2005 - 1 K 1567/04
Keine Berücksichtigung des fachpraktischen Einführungsjahres als Fachsemester …
- OVG Sachsen, 20.06.2018 - 1 B 108/18
Ausbildungsförderung; Grundanspruch; Bologna-Prozess; Fachrichtungswechsel; …
- VG Bayreuth, 09.03.2016 - B 3 K 14.858
Unabweisbarer Grund für Fachrichtungswechsel im Masterstudium
- VG München, 17.02.2016 - M 15 E 15.5674
Keine Leistung von Ausbildungsförderungsleistungen im Wege einer einstweiliger …
- VG Minden, 10.02.2012 - 6 K 2163/11
Bewilligung von Förderleistungen nach dem BAföG für die Ausbildung zum …
- VG Augsburg, 23.03.2010 - Au 3 K 09.1407
Magisterstudium; Nebenfach; Fachrichtungswechsel; unabweisbarer Grund
- VGH Bayern, 13.03.2012 - 12 CE 11.2829
Ausbildungs- und Studienförderungsrecht
- OVG Sachsen, 18.06.2020 - 3 A 227/19
Ausbildungsförderung; Fachrichtungswechsel; Bürgerkrieg; Syrien; Syrische …
- OVG Sachsen, 26.06.2009 - 1 A 99/08
Studienabbruch; unabweisbarer Grund; POTS; CFS; orthoslatisches …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2014 - 12 A 2001/12
Abgrenzung des Fachrichtungswechsels von der bloßen Schwerpunktverlagerung eines …
- OVG Sachsen, 05.12.2012 - 1 A 166/09
Fachrichtungswechsel, unabweisbarer Grund, psychische Erkrankung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2014 - 12 B 1309/14
Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes hinichtlich der vorläufigen Erbringung …
- VG Göttingen, 07.05.2007 - 2 B 72/07
Anspruch auf vorläufige Gewährung von Fördermitteln nach dem …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.12.2019 - 1 LB 120/17
Ausbildungsförderung für eine andere Ausbildung im Falle einer schweren …
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.09.2005 - 6 S 50.05
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Ausbildungsförderung bei einem …
- VG Potsdam, 20.04.2020 - 7 L 139/20
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2012 - 12 A 2087/12
Alleiniges Abstellen auf die Dauer der Immatrikulation eines Studenten bei der …
- OVG Sachsen, 14.08.2009 - 1 B 375/09
Vorläufige Gewährung von Ausbildungsförderung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2022 - 12 A 3854/19
Bewilligung von Ausbildungsförderung nach einem Hochschulwechsel; Vorlage einer …
- VG Augsburg, 22.09.2015 - Au 3 K 15.1008
Fachrichtungswechsel; unabweisbarer Grund (verneint)
- VG Potsdam, 25.07.2019 - 7 L 339/19
- VG Hamburg, 01.02.2012 - 2 K 2143/08
Förderung eines inländischen Masterstudienganges vor Abschluss des Studienganges, …
- VG Augsburg, 17.05.2016 - Au 3 K 15.1895
Kein Anspruch auf Ausbildungsförderung nach Fachrichtungswechsel
- VGH Bayern, 16.06.2011 - 12 BV 10.2187
BAföG; Lehramt Gymnasium; Fachrichtungswechsel
- VGH Bayern, 13.08.2019 - 12 ZB 18.2053
Unabweisbarer Grund für Fachrichtungswechsel - erfolgloser …
- VG Würzburg, 09.05.2019 - W 3 K 18.553
Förderung einer neuen nach Abbruch der alten Ausbildung aus unabweisbarem Grund
- VG Frankfurt/Main, 28.07.2008 - 3 E 3563/07
Verlust der Ausbildungsförderung bei Neigungswandel
- OVG Sachsen, 02.12.2021 - 6 D 49/21
Prozesskostenhilfe; Abbruch einer Ausbildung; unabweisbarer Grund
- VG Frankfurt/Main, 16.11.2017 - 3 L 8177/17
- VG Greifswald, 30.05.2017 - 2 A 2091/16
Unabweisbarer Grund i.S.v. BAföG § 7 Abs 3 S 1 Nr 2
- VG München, 12.02.2015 - M 15 K 14.4081
Ausbildungsförderung; Fachrichtungswechsel; (kein) unabweisbarer Grund
- VG Augsburg, 10.08.2012 - Au 3 K 12.706
Unabweisbarer Grund; psychische Belastung
- OVG Sachsen, 20.01.2011 - 1 A 531/09
Fachrichtungswechsel, unabweisbarer Grund, Ausbildungsförderung
- VGH Bayern, 22.09.2008 - 12 C 08.1860
Ausbildungsförderungsrecht; Prozesskostenhilfe; Fachrichtungswechsel; …
- OVG Sachsen, 15.07.2020 - 3 D 39/20
Unabweisbarer Grund; Studienwechsel; Master
- VG München, 01.10.2015 - M 15 K 13.2170
Ausbildungsförderung - Fachrichtungswechsel
- VG Augsburg, 15.09.2015 - Au 3 K 15.811
Fachrichtungswechsel; unabweisbarer Grund (verneint)
- VG Saarlouis, 23.06.2010 - 11 K 1802/08
Eingang eines Antrags auf Förderungsleistungen; Förderungsart nach …
- VG München, 21.11.2019 - M 15 K 18.1957
Keine Bewilligung von Ausbildungsförderung nach dem BAföG bei mehrfachem …
- VG Bayreuth, 01.03.2018 - B 3 K 17.740
Anspruch auf Berufsausbildungsförderung bei doppelter Staatsangehörigkeit
- VG Ansbach, 13.10.2016 - AN 2 K 15.02601
Wiederholter Neigungswandel im Studium verwehrt Ausbildungsförderung
- VG Würzburg, 09.05.2014 - W 1 K 13.109
Auslandspraktikum; Fachrichtungswechsel; Bachelorstudium nach abgebrochenem …
- VG München, 14.01.2010 - M 15 K 08.1535
Ausbildungsförderung; Jurastudentin; Wechsel des Studienorts nach endgültigem …
- VG Göttingen, 12.10.2006 - 2 A 231/05
Abschluss; Ausbildung; Ausbildungsförderung; Ausland; Bachelor; …
- VG Bayreuth, 28.09.2020 - B 8 K 19.725
Kein Anspruch auf Ausbildungsförderung bei Fachrichtungswechsel aufgrund …
- VG Schwerin, 22.07.2020 - 6 A 2086/18
Zur Niederlegung des durch eine Immatrikulation bewirkten Anscheins der …
- VG Potsdam, 17.12.2018 - 7 K 3936/17
Wechsel der Ausbildung im Ausbildungs- und Studienförderungsrecht
- VG Dresden, 12.09.2017 - 12 C 1/434
- VG Saarlouis, 28.11.2011 - 3 L 1754/11
Ausbildungsförderung-Fachrichtungswechsel aus Gesundheitsgründen
- VG Regensburg, 01.04.2011 - RO 9 K 10.01285
Ausbildungsförderung: Wechsel im Studiengang Architektur von Universität auf …
- VG Ansbach, 05.07.2010 - AN 2 K 09.02155
Förderschädlichkeit des Austausches eines Hauptfaches im Lehramtsstudium (erst) …
- VG Oldenburg, 03.12.2007 - 13 A 2358/06
Augenerkrankung; Augenkrankheit; Ausbildungsförderung; Beweislast; …
- VG Minden, 27.06.2007 - 6 K 3652/06
Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussichten einer …
- VG Göttingen, 29.03.2005 - 2 A 2/05
Abbruch; andere Ausbildung; Ausbildung; Ausbildungsabbruch; Ausbildungsförderung; …
Rechtsprechung
AG Berlin-Köpenick, 25.03.2003 - 5 C 6/03 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)
Verzicht des Käufers einer Wohnung auf eine Kündigung wegen Eigenbedarfs
- kruppa-ruprecht.de (Zusammenfassung)
Keine wirksame Kündigung wegen Eigenbedarf innerhalb der Frist bei vertraglichem Ausschluss der Eigenbedarfs-Kündigung durch AGB für 20 Jahre
Wird zitiert von ...
- VG Ansbach, 12.09.2016 - AN 2 K 16.00367
Keine Ausbildungsförderung nach Fachrichtungswechsel
Ein endgültiges Scheitern der Ausbildung wegen endgültigen Nichtbestehens einer Vor- bzw. Zwischenprüfung stellt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 19.2.2014, 5 C 6/03 - juris) keinen unabweisbaren Grund dar.